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Sportgerät?

28.07.2004

Schlittenhunde-Halterin klagt gegen Hundesteuer
OVG Koblenz fällt Urteil später - Ist der Schlittenhund ein Haustier oder ein Sportgerät?

Claudia Röttger

Koblenz. (ln) Gilt ein Schlittenhund als Haustier, für den Hundesteuer zu entrichten ist, oder als Sportgerät, das von besagter Steuer zu befreien ist? Über diese Frage hatte am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden. Denn Claudia Röttger aus Adenau geht seit mehr als zwei Jahren durch die Instanzen und wehrt sich hartnäckig gegen die Zahlung von Hundesteuern für ihre sechs Huskeys.

Die erfolgreiche Schlittenhunde-Sportlerin besteht darauf, dass ihre Hunde als Sportgerät und Teamkollegen zu gelten haben, und somit von der Hundesteuer zu befreien seien. Durch die Besteuerung ihrer Hunde sieht sie den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da auf andere Sportgeräte wie Surfbretter oder Tennisschläger auch keine Steuern erhoben würden.

Nachdem die Stadt Adenau und der Umweltausschuss des Kreises Ahrweiler ihren Widerspruch gegen den Steuerbescheid des Jahres 2002, nach dem sie für ihre sechs Huskys Hundesteuer in Höhe von 658,25 Euro zahlen sollte, zurückgewiesen hatten, klagte sie vor dem Oberverwaltungsgericht. Seit fünf Jahren betreiben Claudia Röttger und ihre Familie Schlittenhundesport.

Als Mitglied des Schlittenhundesportclubs Hessen/Rheinland-Pfalz siegte sie im vergangenen Jahr bei der
Rheinland-Pfalz/Saarland-Meisterschaft. Ihr neunjähriger Spross Kevin darf sich gar Deutscher Meister der Juniorenklasse nennen. Doch das Sportlerglück wird getrübt durch die als ungerecht empfundene Erhebung von Hundesteuern für ihre Tiere.

Aufgefallen war ihr das Steuerproblem, als sie ihren Steuerbescheid für 2002 etwas genauer unter die Lupe genommen hatte. "Bis dahin zahlten wir die so genannte Zwingersteuer in Höhe von 121,18 Euro. Die war für Züchter gedacht. Um eine unverhältnismäßige Steuerbelastung zu vermeiden, musste lediglich für die ersten beiden Hunde gezahlt werden", erklärt Röttger. Doch die Zwingersteuer sei 2002 weggefallen. "Stattdessen wurden plötzlich auf alle Hunde Steuern erhoben, so dass wir 849 Euro zahlen sollten", berichtet die Adenauerin weiter. Das habe sie nicht eingesehen. Auch sei Schlittenhundesport ein anerkannter und förderungsfähiger Sport, den sie im Verein betreibe. Die Ausübung ihres Sports gehe also weit über ein
Privatvergnügen hinaus. "Aber statt geehrt und gefördert, werden wir zur Kasse gebeten", ärgert sich Röttger.

Und schließlich sei die Erhebung von Steuern auf Schlittenhunde tierfeindlich und widerspreche dem Tierschutz. "Ältere Schlittenhunde sind nicht mehr voll leistungsfähig und somit für den Sport nicht mehr einsetzbar", argumentiert Röttger. Schlittenhundesportler sähen sich somit gezwungen, neue Hunde anzuschaffen, während die altersbedingt ausgemusterten Tiere weiterhin Kosten in Form von Hundesteuern verursachten. Vor diesem Hintergrund würden viele Schlittenhundesportler darüber nachdenken, ihre älteren Tiere in etwa in ein Tierheim abzugeben. Oberamtsrat Norbert Weiner zeigte als Vertreter der Stadt Adenau vor Gericht durchaus Verständnis für den Unmut von Claudia Röttger. Zudem ginge es der Stadt letztlich nicht um die 849 Euro Hundesteuer. Insgesamt seien in Adenau nur 130 Hunde registriert. Die daraus resultierenden Summe der Hundesteuer
belaufe sich auf insgesamt 8 900 Euro pro Jahr, was gerade einmal drei Promille der gesamten Steuereinnahmen Adenaus ausmache. "Wir wollen das Hobby von Frau Röttger nicht erdrosseln", betonte Weiner. Auch sei der Sport förderungswürdig.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Marie-Luise Glückert deutete an, wie es den Fall bewertet. Laut Satzung sei das Ziel der Hundesteuer, die Hundehaltung einzudämmen. Doch dieses Ziel, nämlich möglichst wenig Hunde zu halten, sei für den Schlittenhundesport nicht sinnvoll.

Für ein Vierergespann etwa sei der Besitz von mindestens sechs Hunden notwendig. Insofern regte das Gericht eine Satzungsänderung an, nach der etwa eine Staffelung der Steuern möglich sei. Auch schien das Gericht dem Tierschutzgedanken zu folgen. So sei es sicher nicht wünschenswert, dass alte Tiere ins Tierheim abgeschoben würden. In den nächsten Wochen will das Gericht ein Urteil fällen.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/inde.../artikel.php?id=75765